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   BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90   

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https://dejure.org/1990,711
BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90 (https://dejure.org/1990,711)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 9 CB 5.90 (https://dejure.org/1990,711)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 9 CB 5.90 (https://dejure.org/1990,711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung - Begründung eines für die Verneinung von mehreren Umständen, die nach der Gesetzesläge einen Asylanspruch entstehen lassen - Abfassung der Entscheidungsgründe eines Urteils unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
    Dies alles ist auch bei einer Darlegung der maßgebenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen in Form der Bezugnahme gewährleistet, sofern sich, wie hier, für Beteiligte und Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in dem Bezug nehmenden und dem in Bezug genommenen Urteil die für die richterliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
    Zum einen ist die Bestimmung des § 133 Nr. 5 VwGO - von dem hier nicht gegebenen Fall einer verspäteten Abfassung der Entscheidungsgründe abgesehen - nur dann verletzt, wenn eine Begründung der Entscheidung überhaupt unterblieben oder unverständlich und verworren ist (vgl. z.B. Bechluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7), nicht aber bereits dann, wenn eine Begründung falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.86 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
    Eine Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt nur wegen solcher Verfahrensmängel in Betracht, die nicht in § 133 VwGO aufgeführt sind (Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 8).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 4 CB 29.79

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
    Eine Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt nur wegen solcher Verfahrensmängel in Betracht, die nicht in § 133 VwGO aufgeführt sind (Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 8).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Die Vorschrift schließt die zur Vermeidung von Wiederholungen seit jeher zulässige Bezugnahme auf schriftliche Dokumente, die den Beteiligten des Verfahrens bereits bekannt sind, ebensowenig aus wie § 117 Abs. 5 VwGO diese Möglichkeit für das erstinstanzliche Urteil in Frage stellt (Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 130 b Rn. 1 und § 117 Rn. 23; Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 S. 8 ).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Bezugnahmen sind außer in Fällen, in denen das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3, § 130b Satz 2 VwGO), nur zulässig, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung oder das sonstige in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1990 - 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 S. 9 f. und vom 3. Dezember 2008 - 4 BN 25.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12

    Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat

    Das ist nach der Rechtsprechung allerdings nicht nur dann der Fall, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
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